Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde sowie bei entsprechender Indikation für Probatorik und Psychotherapie.

 

Private Krankenversicherung:

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie häufig, jedoch hängt dies von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.

Berufsgenossenschaften:

Sollten Sie in Folge eines Arbeitsunfalles eine Psychotherapie benötigen ist ggf. eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft möglich. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Voraussetzungen.

 

Selbstzahler:

Selbstverständlich ist es auf Ihren Wunsch auch möglich, dass Sie eine Therapie auf eigene Kosten durchführen.